Wussten Sie schon, dass mit der Blauen Karte EU

Niederlassungserlaubnis

Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bereits nach 21 Monaten (bei Deutschkenntnissen B1) oder 27 Monaten (bei Deutschkenntnissen A1) beantragen können.

Arbeitgeberwechsel

Sie schon nach 12 Monaten ohne Zustimmung der Ausländerbehörde den Arbeitgeber wechseln können.

Familienzusmmenführung

Für Familienangehörige die Anforderungen an deutsche Sprachkenntnisse entfallen. 

Schildern Sie uns Ihr Anliegen!

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